Ablauf der Vermietung in Hamburg – Schlüsselübergabe

So funktioniert es

Ihr Weg zum passenden Mieter

Von der Mietpreisermittlung bis zur Schlüsselübergabe – wir begleiten Sie durch jeden Schritt der Vermietung und finden den zuverlässigen Mieter für Ihre Immobilie.

  • Beratung & Mietpreis: Marktgerechte Mietpreiseinschätzung
  • Vermarktung: Professionelles Exposé & Inserate
  • Auswahl: Bonitätsprüfung & Mieterqualifizierung
  • Abschluss: Rechtssicherer Mietvertrag & Übergabe

Schritt für Schritt

Die Vermietung im Überblick

Eine Wohnung oder ein Haus in Hamburg sicher zu vermieten heißt: den richtigen Mieter finden, die Bonität sorgfältig prüfen und einen rechtssicheren Mietvertrag aufsetzen. Mit Merkel Immobilien Hamburg an Ihrer Seite wissen Sie bei jedem Schritt genau, was als Nächstes passiert – und worauf es ankommt.

1 Erstgespräch & Mietpreiseinschätzung

Wir lernen Ihre Immobilie kennen und ermitteln auf Basis aktueller Vergleichsmieten eine marktgerechte Miethöhe – unter Beachtung der Hamburger Mietpreisbremse und des Mietspiegels. So vermeiden Sie sowohl Leerstand durch zu hohe Preise als auch Mietausfälle durch unrealistische Erwartungen.

2 Exposé & Vermarktung

Wir erstellen ein hochwertiges Exposé mit professionellen Fotos und allen Pflichtangaben (u. a. Energieausweis). Ihre Immobilie wird gezielt auf den relevanten Portalen inseriert und vorgemerkten Interessenten aus unserem Netzwerk angeboten.

3 Besichtigung, Auswahl & Bonitätsprüfung

Wir organisieren und begleiten die Besichtigungen und prüfen die Bewerber sorgfältig – mit Selbstauskunft und Bonitätsnachweis, stets datenschutzkonform nach DSGVO. Sie entscheiden am Ende selbst, wer Ihr neuer Mieter wird; wir liefern Ihnen die fundierte Grundlage dafür.

4 Mietvertrag & Übergabe

Wir bereiten einen rechtssicheren Mietvertrag vor, erklären Ihnen alle wesentlichen Punkte und begleiten die Übergabe inklusive Protokoll und Zählerständen. So startet Ihr Mietverhältnis von Anfang an auf einer klaren, sicheren Basis.

Wer zahlt die Maklerprovision bei der Vermietung?

Bei der Vermittlung von Wohnraum gilt das gesetzliche Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz): Die Maklerprovision trägt derjenige, der den Makler beauftragt hat – in der Regel also der Vermieter. Wir informieren Sie im Erstgespräch transparent über die Konditionen, bevor Sie sich entscheiden.

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